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Die silent-box - ein Produkt
- viele Vorteile |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemein
Lieferungen erfolgen
von uns ausschließlich zu diesen
Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres
Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen
an, und zwar auch, soweit sie mit seinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere
Bedingungen nicht anerkennen will, muß er
unser Angebot ablehnen. |
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§ 1 Auftragserteilung
Unsere Angebote
sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen
unserer Kunden können von uns durch
ausdrückliche schriftliche Mitteilung,
per Telefax, mündlich oder fernmündlich
oder durch direkte unmittelbare Übersendung
der Ware innerhalb einer Frist von 8 Tagen
angenommen werden. Wir sind berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf
Seiten des Käufers eine wesentliche
Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag
gestellt wurde oder sich der Vertragspartner
mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug
befindet. |
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§ 2 Versand
Die Beförderungsgefahr
trägt der Empfänger, auch bei
frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über
die Versendungsform (Transportweg) behalten
wir uns vor. Außer auf ausdrückliche
schriftliche Erklärung seitens des
Kunden wird die Ware durch uns für
den Transport zwangsversichert. Die eingetretenen
Transportschäden und Transportverluste
sind unverzüglich anzuzeigen. Der
Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen
verpflichtet, ohne daß es seiner
vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung
bedarf. |
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§ 3a Gewährleistungsbestimmungen
Die
Gewährleistungsfrist beträgt
24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager.
Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist
von uns für den Fachhandel durchzuführen
sind, werden gemäß der anfallenden
Reparaturkosten berechnet. Um einen Gewährleistungsanspruch
geltend zu machen, ist es grundsätzlich
erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung
mit Angabe der Modell- und Seriennummer
und die Kopie des Lieferscheines oder der
Rechnung, mit dem das Gerät geliefert
wurde, beizufügen. Durch Gewährleistung
treten keine neuen Gewährfristen in
Lauf. Verschleißerscheinungen und
die Folgen unsachgemäßer Lagerung
oder Benutzung der Ware seitens des Kunden
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Unsere Gewährspflicht erlischt, wenn
der Kunde offensichtliche Mängel uns
nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen
der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein
Vorabtausch ist nicht möglich. Die
Retoure muß frei angeliefert werden.
Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt
sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden
Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung
erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung).
Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter
Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. |
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§ 3b Sonstige Gewährleistungsbestimmungen
Wir
treten unsere Gewährleistungsansprüche,
die wir gegenüber unseren Vorlieferanten
haben, an unseren Kunden ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche,
die von den Kunden gegen uns geltend gemacht
werden, sind von der vorherigen gerichtlichen
Inanspruchnahme unserer Lieferanten abhängig.
Wir sind nur bei erfolgloser vorheriger
gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die
Vorlieferanten gewährleistungspflichtig. |
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§ 3c Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere
für Mangelfolgeschäden, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen. Soweit es sich
um von uns hergestellte Produkte handelt,
ist ein Anspruch aus Produzentenhaftung,
soweit er einen unmittelbaren Abnehmer
betrifft, ausgeschlossen. |
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§ 3d Gewährleistungsabgeltung
Bei
Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages
auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht. |
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§ 4 Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt,
sobald eine Einigung über sämtliche
Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung
etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt
ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung
einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine
Nachfrist von mindestens zwei Wochen per
Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist
nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen
- gleich welcher Sphäre und gleich
wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung
bestimmter vereinbarter Lieferfristen.
Sie berechtigen zum gänzlichen oder
teilweisen Rücktritt. Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen. |
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§ 5 Preise
Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Bei Bestellungen, die einen Warenwert von € 150,00 nicht erreichen, wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,00 berechnet. Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. |
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§ 6 Zahlung
Die Lieferung erfolgt
per Nachnahme oder Vorauskasse ohne Skontoabzug.
Sofern nichts anderes vereinbart wird,
gilt als maximales Zahlungsziel 7 Tage
nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Der
Käufer verpflichtet sich nach Ablauf
dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen
auf unsere Forderung in Höhe von 5% über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Sofern keine
abweichenden ausdrücklichen Zahlungsmodalitäten
vereinbart werden, ist der Verkäufer
berechtigt, den Kaufpreis per Banklastschrift
von dem Käufer einzuziehen. Der Käufer
erteilt hiermit bereits seine Abbuchungsvollmacht
für das Banklastschriftverfahren.
Anderslautende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. |
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
a) Der
Verkäufer
behält sich das Eigentum an der Ware
vor, bis sämtliche Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus
der Geschäftsverbindung einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen
auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit
Forderungen gegenüber dem Vertragspartner
in laufender Rechnung gebucht sind. (Kontokorrentvorbehalt)
b) Bei
wesentlichem vertragswidrigem Verhalten,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand
zurückzunehmen. Der Käufer
ist zur Herausgabe verpflichtet. In
der Zurücknahme
eines gelieferten Gegenstandes liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. Für
den Fall, daß der von uns gelieferte
Gegenstand gepfändet wird, sind
wir davon sofort zu unterrichten und
derjenige
daraufhinzuweisen, der die Pfändung
vornimmt, damit Klage nach § 771
ZPO erhoben werden kann.
c) Die
Eigentumsvorbehaltsware ist vom Kunden
mit kaufmännischer
Sorgfalt für uns zu verwahren
und auf Kosten des Käufers gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige
Haftungsrisiken
ausreichend zu versichern. Der Kunde
tritt seine Ansprüche aus den
Versicherungsverträgen
bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen
die Abtretung an.
d) Wird
der Kaufpreis durch
den Käufer per Wechsel oder
Scheck bezahlt, so begründet
dies lediglich eine wechsel oder
scheckmäßige
Forderung des Verkäufers. Der
Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungen
aus der Warenlieferung
bzw. die Ansprüche aus verlängertem
Eigentumsvorbehalt erlöschen
erst, wenn der Wechsel oder der Scheck
vom
Käufer
als Bezogenen bezahlt worden ist.
e) Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang
berechtigt. Er tritt uns hiermit
schon jetzt alle Forderungen ab,
die ihm
aus der Weiterveräußerung
gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen
und zwar
unabhängig davon, ob der Liefergegenstand
ohne oder mit Vereinbarung weiterverkauft
worden ist. Wir nehmen die Abtretung
hiermit an.
f) Wird
Vorbehaltsware unverarbeitet
oder nach Verarbeitung in Verbindung
mit Gegenständen, die ausschließlich
im Eigentum des Käufers stehen,
veräußert,
so tritt der Käufer jetzt schon
die aus der Weiterveräußerung
entstehende Forderung in voller Höhe
an den Verkäufer
ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer
nach Verarbeitung/Verbindung zusammen
mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt
der Käufer schon jetzt die aus
der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer
nimmt die Abtretung an.
g) Zur
Einziehung dieser Forderung ist der
Käufer
auch nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis des Verkäufers
die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt
hiervon unberührt.
Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer,
die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungs-
und sonstigen Verpflichtungen nachkommt.
Der Verkäufer
kann verlangen, daß der Käufer
ihm die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekanntgibt,
alle zum
Einzug
erforderlichen Angaben macht und
die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt, insbesondere
die Kundenbestellungen, die Auftragsbestätigungskopien,
die Rechnungskopien, und daß der
Käufer seinen Schuldnern die
Abtretung an uns mitteilt.
h) Die
Verarbeitung
oder Umbildung von Vorbehaltsware
wird durch
den Käufer stets für den
Verkäufer
vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware
mit im Alleineigentum des Käufers
stehenden Gegenständen oder
mit Gegenständen,
an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt
besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer
das Alleineigentum an der neuen Sache
zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen
nicht
dem Verkäufer gehörenden
Gegenständen
verarbeitet, so steht dem Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen
z. Zt. der Verarbeitung zu.
i) Wenn
der Wert der
bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 15% übersteigt,
ist der Verkäufer auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Freigabe
verpflichtet.
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§ 8 Export
Der Export von Vertragsware
in Länder außerhalb der Europäischen
Gemeinschaft oder der Import von Vertragsware
aus Ländern außerhalb der Europäischen
Gemeinschaft ist unzulässig, es sei
denn, wir erteilen hierzu vorher unsere
schriftliche Zustimmung. Für alle
Exporte sind die europäischen und/oder
US amerikanischen Exportverbote zu beachten. |
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§ 9 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort
für Zahlung und
Lieferung für beide Vertragspartner
ist Greven. Gerichtsstand ist Steinfurt.
Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen
verschiedene Gerichtsstände ausweisen,
so wird hiermit Steinfurt als Gerichtsstand
vereinbart, soweit der Käufer Vollkaufmann
ist. |
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§ 10 Widerrufs- und Rückgaberecht
Widerrufsbelehrung gem. Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) [oder durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an: Herrn Karl Plugge, silent-box GmbH, Grüner Weg 80, 48268 Greven.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie haben die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
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§ 11 Schlußbestimmung
Die
Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Verbindlichkeit des Vertrages
im übrigen nicht. Für eine unwirksame
Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung
gelten, die der unwirksamen möglichst
nahe kommt. Mit der Bekanntgabe dieser
Geschäftsbedingungen verlieren alle
bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. |
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